Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen:
- Benutzungs-, Bedienungs- und Einfahrthinweise sowie Anweisungen des Personals und die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs sind zu beachten.
- Der Betreiber gewährleistet eine dem Stand der Waschstraßentechnik entsprechende ordnungsgemäße Reinigung. Beanstandungen wegen unzureichender Reinigung sind vor Verlassen der Anlage geltend zu machen.
- Der Benutzer muss sein Fahrzeug vor der Wäsche auf Waschanlagentauglichkeit prüfen und auf gefahrerhöhende Besonderheiten hinweisen.
- Eine Prüfung des Fahrzeugs auf Waschanlagentauglichkeit wird vom Betreiber nicht geschuldet. Das Personal darf ungeeignete Fahrzeuge zurückweisen.
- Für Schäden an nicht serienmäßigen, technisch veränderten, nicht originalen oder nicht ordnungsgemäß befestigten Teilen sowie bei Verschleiß, Materialermüdung, Verwitterung oder Vorschäden besteht keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
- Dies gilt ebenso für ungeeignete Spoiler, Anbauten sowie besondere Spalt- und Schlitzmaße.
- Für Schäden durch Fehlverhalten oder Unaufmerksamkeit von Kunden oder Dritten wird im gesetzlich zulässigen Umfang nicht gehaftet.
- Offensichtliche Schäden sind unmittelbar nach der Wäsche und vor Verlassen des Betriebsgeländes zu melden.
- Fahrzeuge mit deutlich seitlich über den Reifen hinausragenden Felgen können nicht gereinigt werden.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Unsere Firma nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
